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Einbau eines
Fahrstuhls

Einbau eines Fahrstuhls

Immer erneut erreichen uns Fragestellungen zum Einbau eines Privataufzugs. Der Einbau eines Aufzugs in ein Privathaus unterscheidet sich primär darin, dass der Bauherr sich um alles für sich kümmern muss. Um Ihnen die Planung eines Aufzugeinbaus zu leichter machen, haben wir jene Checkliste erstellt.

Vor dem Einbau

Abklärung der bautechnischen Voraussetzungen, Festlegung der Eckdaten des Aufzugs, Informieren über die unerlässlichen Genehmigungen, Kontakt mit unserem Privataufzugs-Team integrieren, zwecks Angebot für Ihren Privataufzug

Ablauf der Bauphase

 

Reale Planung des Aufzugs anhand von HAVE, Finanzierung klären und Fördermittel beantragen, Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen, Einträge im Kalender für Lieferung und Einrichtung vereinbaren, Notwendige Vorarbeiten mit Aufzugsfirma koordinieren und vor Baubeginn erledigen

Einbau eines Aufzugs: Warum ein Architekt?

Bei der Planung eines Aufzugs sind mehreren Dinge zu beachten. Bauherren, die nicht vom Fach sind, können da unmittelbar den Überblick verlieren.

Die Zusammenarbeit mit einem Architekten lohnt sich ausfolgenden Gründen:

Professionelle Bestandsaufnahme und Bewertung der bauseitigen Anforderungen, sowohl Optionen für die nachträgliche Integration eines Privataufzugs. Durchführung der benötigten Statikberechnungen in Innenbereich.
Einhaltung formalrechtlich vorgeschriebener Abstandflächen in Außenbereich. Aufzeigen erdenklicher Förderungen und Unterstützung während den Formalitäten.

Rechtliche Grundlagen für den Einbau eines Aufzugs

Unser Privataufzug von Vestner ist baumustergeprüft nach Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG

Für den Privataufzug sind wiederkehrende Prüfungen seitens eine ZÜS gem. BetrSichV vorgeschrieben. Der Aufzug ist periodisch zu warten und mit einem Notrufsystem auszurüsten.
Baugenehmigung für einen Aufzug

Für die Baugenehmigung des Aufzugs ist es notwendig obligatorisch, einen Architekten und Prüfstatiker zu beauftragen. Der Bauantrag muss beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Dort werden Sie detailliert unterwiesen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, und wie lange die Genehmigungszeitraum in exemplarisch sein wird.


Wer führt die Vorarbeiten per?

Die benötigten Vorarbeiten für den Aufzug besprechen Sie mit dem beauftragten Architekten und uns als Aufzugsfirma. Die Klärung und Durchführung ist bauseits vor dem Aufzugsmontagebeginn vonnöten. Wir liefern und montieren bloß den Aufzug und die Elemente, die mit ihm in Zusammenhang stehen.

Je nach Gewerk sollte der Adressaten ein Fachunternehmen bzw.  einen Handarbeiter mit den notwenigen baulichen Vorbereitungen beauftragen. In der Regel kann Ihnen Ihr Architekt im Zuge der Wahl eines adäquaten Handwerksunternehmen behilflich sein. Verständlicherweise können Sie allerdings gleichwohl ein Handwerksunternehmen Ihres Vertrauens beauftragen.

Bei Fragen, einfach anrufen:

06151 66 08 953

Mo.-Fr. 8-17 Uhr

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